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Was ist eine öffentliche Ausschreibung in Tschechien: Gesetz Nr. 134/2016 Slg. erklärt

Ein vollständiger Leitfaden zum Gesetz Nr. 134/2016 Slg. für Unternehmen, die in das tschechische öffentliche Auftragswesen einsteigen: Definitionen, Verfahrensarten, Schwellenwerte 2026 und wo man Aufträge findet.

Was ist eine öffentliche Ausschreibung in Tschechien: Gesetz Nr. 134/2016 Slg. erklärt für Auftragnehmer

Wenn Ihr Unternehmen erstmals an einer öffentlichen Vergabe in Tschechien teilnehmen möchte, werden Sie auf die Abkürzung ZZVZ nahezu sofort stoßen. Dabei handelt es sich um das Gesetz Nr. 134/2016 Slg., über das öffentliche Auftragswesen (tschech. zákon č. 134/2016 Sb., o zadávání veřejných zakázek), das am 1. Oktober 2016 das vorherige Gesetz Nr. 137/2006 Slg. ablöste und die europäischen Richtlinien 2014/24/EU sowie 2014/25/EU in tschechisches Recht umsetzte. Das ZZVZ bildet den grundlegenden Rechtsrahmen, nach dem jeder öffentliche Auftraggeber beim Kauf von Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen mit öffentlichen Mitteln vorgehen muss.

Dieser Leitfaden erläutert alles Wesentliche: was das Gesetz als öffentlichen Auftrag definiert, wie Aufträge nach Gegenstand und Wert unterteilt werden, welche Vergabeverfahren es gibt und wo Sie als Auftragnehmer Ausschreibungen finden.

Definition des öffentlichen Auftrags gemäß § 2 ZZVZ

Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 134/2016 Slg. ein entgeltlicher Vertrag, der zwischen einem Auftraggeber und einem oder mehreren Auftragnehmern geschlossen wird und dessen Gegenstand die Lieferung von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Ausführung von Bauleistungen ist. Die drei Schlüsselbegriffe lauten: Entgeltlichkeit, Auftraggeber und Vertragsgegenstand.

Wer ist Auftraggeber?

Das Gesetz unterscheidet mehrere Arten von Auftraggebern:

  • Öffentlicher Auftraggeber (§ 4): der Staat, staatliche Zuwendungsempfänger, Gebietskörperschaften (Regionen, Gemeinden), deren Zuwendungsempfänger sowie andere juristische Personen, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen (z. B. Finanzierung zu mehr als 50 % aus öffentlichen Mitteln).
  • Subventionierter Auftraggeber (§ 5): eine private Einrichtung, die für einen bestimmten Auftrag eine Förderung von mehr als 200.000.000 CZK oder mehr als 50 % des geschätzten Auftragswerts erhält.
  • Sektorenauftraggeber (§ 6): eine Einrichtung, die sogenannte relevante Tätigkeiten in den Bereichen Energie, Verkehr, Postdienste oder Wasserversorgung ausübt.

Für Auftragnehmer ist es wichtig zu wissen, dass das Verfahren des Auftraggebers je nach dessen Art variiert. Sektorenauftraggeber unterliegen Teil 3 des Gesetzes und genießen lockerere Regelungen als öffentliche Auftraggeber.

Gegenstand des öffentlichen Auftrags

Das Gesetz unterteilt in § 14 die Aufträge nach ihrem Gegenstand in drei Kategorien:

KategorieBeschreibungBeispiel
LieferungenBeschaffung von Sachen, Tieren oder steuerbaren NaturkräftenKauf von Servern, Fahrzeugen, Büroausstattung
DienstleistungenAlles, was keine Lieferung und kein Bauwerk istIT-Support, Reinigungsdienstleistungen, Beratung
BauleistungenAusführung eines Bauwerks oder Planung und RealisierungStraßenbau, Gebäudesanierung

Wenn ein Auftrag mehrere Kategorien kombiniert, bestimmt der sogenannte Hauptgegenstand der Leistung die Einordnung; dieser wird anhand des höchsten geschätzten Werts der einzelnen Teile ermittelt (§ 17).

Jeder Auftrag muss mit einem CPV-Code (Common Procurement Vocabulary) versehen werden. Dabei handelt es sich um einen achtstelligen numerischen Code der europäischen Klassifikation, beispielsweise CPV 72000000-5 für IT-Dienstleistungen oder CPV 45000000-7 für Bauleistungen. Die korrekte Zuweisung des CPV-Codes hat direkten Einfluss darauf, ob Ihr Unternehmen den Auftrag bei der Suche überhaupt findet.

Schwellenwerte für öffentliche Aufträge im Jahr 2026

Die Höhe des geschätzten Auftragswerts bestimmt, nach welchen Vorschriften der Auftraggeber vorgehen muss. Der geschätzte Auftragswert ist der vom Auftraggeber ermittelte Preis ohne Mehrwertsteuer, festgestellt gemäß § 16 ZZVZ.

Die drei Grundbereiche

Aufträge geringen Umfangs (VZMR) liegen unterhalb der unteren Schwellenwerte. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, ein gesetzlich geregeltes Verfahren anzuwenden, muss jedoch die Grundsätze der Transparenz, Verhältnismäßigkeit und des Diskriminierungsverbots einhalten (§ 6 ZZVZ). Viele Auftraggeber veröffentlichen VZMR freiwillig in ihrem Auftraggeberprofil, sodass sie auch für Auftragnehmer relevant sind.

Unterschwellenaufträge liegen oberhalb der VZMR-Grenze und unterhalb der europäischen Schwellenwerte. Für sie gilt ein vereinfachtes, aber gesetzlich weiterhin geregeltes Verfahren.

Oberschwellenaufträge überschreiten die durch EU-Verordnungen festgelegten europäischen Schwellenwerte, die jeweils zum 1. Januar eines geraden Jahres aktualisiert werden.

Die ab dem 1. Januar 2026 geltenden konkreten Werte sind wie folgt (für öffentliche Auftraggeber, die keine zentralen Regierungsbehörden sind, auf volle Tausend CZK gerundet):

AuftragsgegenstandVZMR (unter)Unterschwelle (von–bis)Oberschwelle (ab)
Lieferungen und Dienstleistungen2.000.000 CZK2.000.000 – 4.688.000 CZK4.688.000 CZK
Bauleistungen6.000.000 CZK6.000.000 – 144.063.000 CZK144.063.000 CZK
Soziale und andere besondere Dienstleistungen2.000.000 CZK2.000.000 – 20.000.000 CZK20.000.000 CZK

Hinweis: Die genauen EUR-Werte sind in der Verordnung (EU) 2023/2495 der Kommission festgelegt; die aktuelle Umrechnung in CZK veröffentlicht das Ministerium für Regionalentwicklung{target="_blank"}. Überprüfen Sie den aktuellen Kurs stets vor der Angebotsabgabe.

Für zentrale Regierungsbehörden (Ministerien und nachgeordnete Behörden) gilt ein strengerer Grenzwert für Lieferungen und Dienstleistungen, der historisch bei rund 3.867.000 CZK liegt.

Arten der Vergabeverfahren

Die Wahl des richtigen Verfahrens liegt in der Verantwortung des Auftraggebers und hängt vom Auftragswert, der Komplexität des Auftrags und weiteren Umständen ab. Für Auftragnehmer ist die Verfahrensart wichtig, da sie die Verfahrensdauer, die Art der Angebotseinreichung und das Ausmaß des Wettbewerbs bestimmt.

Offenes Verfahren (§ 56)

Das offene Verfahren ist die gebräuchlichste Form für Oberschwellenaufträge. Der Auftraggeber veröffentlicht eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, jeder kann ein Angebot einreichen, und der Auftraggeber muss es auswerten. Die Angebotsfrist beträgt bei Oberschwellenaufträgen mindestens 35 Tage ab Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Die Transparenz ist maximal, und der Einstieg für Auftragnehmer ist am unkompliziertesten.

Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 61)

Beim nicht offenen Verfahren läuft ein zweistufiger Prozess ab: Zunächst fordert der Auftraggeber Interessenten zur Einreichung eines Teilnahmeantrags auf und prüft deren Eignung. Nur die ausgewählten Bewerber (mindestens 5) erhalten die Vergabeunterlagen und können ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber filtert so die Mitbewerber vorab heraus. Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge beträgt mindestens 30 Tage.

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung (§ 68)

Das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung (JŘSU) erlaubt es dem Auftraggeber, nach Prüfung der ersten Angebote mit den Auftragnehmern über die Auftragsbedingungen zu verhandeln. Es darf nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen eingesetzt werden, etwa wenn der Auftraggeber eine maßgeschneiderte Lösung benötigt oder es sich um eine komplexe IT-Architektur handelt. Auftragnehmer müssen mit einem längeren Prozess und aktiver Interaktion mit dem Auftraggeber rechnen.

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung (§ 63)

Das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung (JŘBU) ist ein Ausnahmeverfahren, bei dem der Auftraggeber einen oder mehrere bestimmte Auftragnehmer direkt und ohne öffentliche Bekanntmachung anspricht. Die Anwendung ist streng auf die in § 63 ZZVZ abschließend aufgezählten Gründe beschränkt, beispielsweise äußerste Dringlichkeit aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, technisches Monopol oder Anschlusslieferungen vom ursprünglichen Auftragnehmer (maximal 3 Jahre). Der Missbrauch des JŘBU gehört zu den häufigsten Verstößen, die vom Amt für den Schutz des Wettbewerbs (ÚOHS){target="_blank"} kontrolliert werden.

Wettbewerblicher Dialog (§ 73)

Der wettbewerbliche Dialog kommt bei besonders komplexen Aufträgen zur Anwendung, bei denen der Auftraggeber den Auftragsgegenstand vor Einleitung des Verfahrens nicht präzise definieren kann. Typischerweise handelt es sich um umfangreiche Infrastrukturprojekte oder innovative IT-Systeme. Der Auftraggeber führt einen Dialog mit den Interessenten, auf dessen Grundlage er erst die Auftragsbedingungen formuliert. Es handelt sich um einen zeit- und verwaltungsaufwendigen Prozess.

Vereinfachtes Unterschwellenverfahren (§ 53)

Das vereinfachte Unterschwellenverfahren ist ausschließlich für Unterschwellenaufträge vorgesehen. Der Auftraggeber fordert schriftlich mindestens 5 Auftragnehmer zur Angebotsabgabe auf, wobei die Aufforderung auch im Auftraggeberprofil veröffentlicht werden muss. Die Angebotsfrist beträgt mindestens 15 Tage. Dies ist die häufigste Verfahrensart, auf die Auftragnehmer beim Einstieg in den öffentlichen Markt treffen, und ist administrativ weniger aufwendig als Oberschwellenverfahren.

Vergleichende Übersicht der Verfahren

VerfahrensartTypischer AuftragswertMindestanzahl BieterMindestfrist (Angebote)
OffenOberschwelleunbegrenzt35 Tage (EU) / 15 Tage (NEN)
Nicht offenOberschwelle530 Tage (Anträge) + 30 Tage (Angebote)
Verhandlung m. Bekanntm.Oberschwelle, komplex3individuell
Verhandlung o. Bekanntm.ausnahmsweise1+ohne Bekanntmachung
Wettbewerblicher DialogOberschwelle, komplex3individuell
Vereinfacht UnterschwelleUnterschwelle5 (angesprochen)15 Tage

Auftraggeberprofil, VVZ und NEN: Wo man Ausschreibungen findet

Eine der häufigsten Fragen neuer Auftragnehmer lautet: Wo finde ich öffentliche Aufträge überhaupt? Es gibt drei zentrale Quellen.

Auftraggeberprofil

Das Auftraggeberprofil ist ein elektronisches Instrument, auf dem der Auftraggeber Informationen über Aufträge verpflichtend veröffentlichen muss (§ 214 ZZVZ). Jeder öffentliche Auftraggeber muss ein registriertes Profil in NIPEZ (Nationale Infrastruktur für elektronische Vergabe) besitzen. Die Liste der Profile finden Sie unter portal.nipez.cz{target="_blank"}. Im Profil veröffentlicht der Auftraggeber Aufforderungen zur Angebotsabgabe, Vergabeunterlagen, Änderungen und Ergebnisse. Für Auftragnehmer ist die regelmäßige Verfolgung der Profile relevanter Auftraggeber ein grundlegender Bestandteil der Marktanalyse.

Amtsblatt für öffentliche Aufträge (VVZ)

Das Amtsblatt für öffentliche Aufträge (VVZ) ist das zentrale Bekanntmachungsregister, zugänglich unter vestnikverejnychzakazek.cz{target="_blank"}. Auftraggeber müssen dort verpflichtend Bekanntmachungen über die Einleitung eines Verfahrens, dessen Ergebnis und den Vertragsabschluss für Aufträge oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte veröffentlichen. Das VVZ ist für Oberschwellenaufträge mit dem europäischen TED (Tenders Electronic Daily) verknüpft.

Die grundlegende Suche im VVZ ist kostenlos und ermöglicht die Filterung nach CPV-Code, NUTS-Region, Auftraggebertyp oder Veröffentlichungsdatum.

NEN: Nationales elektronisches Instrument

NEN (Nationales elektronisches Instrument) ist die staatlich betriebene Plattform für die elektronische Vergabe, zugänglich unter nen.nipez.cz{target="_blank"}. Viele Auftraggeber nutzen NEN verpflichtend oder freiwillig für den gesamten Verfahrensablauf: von der Veröffentlichung der Aufforderung über die Kommunikation mit dem Auftragnehmer bis hin zur elektronischen Angebotsabgabe.

Weitere häufig verwendete zertifizierte elektronische Instrumente sind E-ZAK (ursprünglich Region Südmähren, heute bei Dutzenden von Auftraggebern verbreitet), TenderArena oder ezak.cz, betrieben von QCM. Der Auftragnehmer muss auf dem jeweiligen Instrument vor der Angebotsabgabe registriert sein; die Registrierung ist kostenlos.

Zentralisierte Vergabe

Die zentralisierte Vergabe (§ 9 und § 189 ZZVZ) ermöglicht es, dass eine zentrale Beschaffungsstelle für eine Gruppe von Auftraggebern einkauft. In Tschechien nehmen diese Rolle beispielsweise die Státní pokladna Centrum sdílených služeb (SPCSS) für IKT-Güter oder regionale zentrale Einkaufsorganisationen wahr. Für Auftragnehmer bedeutet dies, dass sie mit einem einzigen Auftrag einen Vertrag erwerben können, der den Bedarf von Dutzenden von Organisationen abdeckt – der Wettbewerb ist jedoch in der Regel intensiver und die Eignungsanforderungen strenger.

Eignung des Auftragnehmers und wichtigste Pflichten

Damit ein Unternehmen ein Angebot einreichen kann, muss es die Eignung gemäß § 73 ff. ZZVZ nachweisen. Sie besteht aus zwei Teilen:

Grundlegende Eignung (§ 74)

Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass er:

  • nicht wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde (Auszug aus dem Strafregister),
  • keine Steuerrückstände hat (Bestätigung des Finanzamts),
  • keine Rückstände bei den Sozialversicherungsbeiträgen hat (Bestätigung der ČSSZ),
  • sich weder in Liquidation noch in Insolvenz befindet.

Die grundlegende Eignung wird vom Auftragnehmer durch eine Eigenerklärung oder unmittelbar durch die entsprechenden Nachweise belegt.

Technische und wirtschaftliche Eignung (§ 78 und § 79)

Der Auftraggeber kann beispielsweise Folgendes verlangen:

  • Eine Liste von Referenzaufträgen mit vergleichbarem Gegenstand und Wert aus den letzten 3 bis 5 Jahren.
  • Zertifizierungen (ISO 9001, ISO 27001 u. a.) oder berufliche Zulassungen (Gewerbeschein, Zulassung ČKA/ČKAIT).
  • Einen Mindestjahresumsatz (wirtschaftliche Eignung).

Die Anforderungen müssen dem Auftragsgegenstand angemessen sein. Unverhältnismäßige Eignungsbedingungen können durch eine Rüge beim Auftraggeber (§ 241 ZZVZ) oder einen Hinweis an das ÚOHS angefochten werden.

Wie man Ausschreibungen effektiv beobachtet und keine Gelegenheit verpasst

Auf dem tschechischen öffentlichen Markt werden jährlich Aufträge mit einem Gesamtwert von über 500.000.000.000 CZK vergeben. Das größte praktische Problem für Auftragnehmer ist die Informationsfragmentierung: Ausschreibungen werden auf Dutzenden verschiedener Auftraggeberprofile und in mehreren elektronischen Instrumenten gleichzeitig veröffentlicht.

Ein effektives Monitoring umfasst:

  • Einrichten von CPV-Alerts im VVZ oder in spezialisierten Tools, die neue Aufträge automatisch überwachen.
  • Filterung nach NUTS-Region, wenn Sie nur lokal liefern (z. B. NUTS CZ064 für die Region Südmähren).
  • Verfolgung der Profile bestimmter Auftraggeber, mit denen Sie zusammenarbeiten möchten, z. B. Kreisbehörden, Krankenhäuser oder staatliche Unternehmen.
  • Regelmäßige Kontrolle des VVZ bei Unterschwellenaufträgen, die nicht im EU-Amtsblatt erscheinen.

Eine spezialisierte Plattform wie mrickwood.cz/docs/leads aggregiert Daten aus dem VVZ, NEN und weiteren Quellen und ermöglicht die Filterung nach CPV, Wert, Region oder Auftraggebertyp, wodurch der Zeitaufwand für die manuelle Suche erheblich reduziert wird.

Vor der Einreichung des ersten Angebots empfiehlt es sich außerdem, die aktuellen Methodischen Stellungnahmen des Ministeriums für Regionalentwicklung{target="_blank"} zu studieren, die das Gesetz Nr. 134/2016 Slg. laufend auslegen und auf die Entscheidungspraxis des ÚOHS und der Gerichte eingehen. Das Verständnis des Rechtsrahmens verringert das Risiko eines formalen Angebotsausschlusses und erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Teilnahme an einem der größten Segmente des tschechischen B2B-Markts.